QueTek
  
  
Endbenutzerlizenzvereinbarung

LIZENZVERTRAG UND BESCHRÄNKTE GARANTIE

LESEN SIE DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN SORGFÄLTIG, BEVOR SIE DEN LIZENZCODE ZUR FREISCHALTUNG VON FILE SCAVENGER ERWERBEN. DIESES DOKUMENT STELLT EINEN VERTRAG ZWISCHEN IHNEN (DEM "LIZENZNEHMER") UND QUETEK CONSULTING CORPORATION (DEM "LIZENZGEBER") DAR. FALLS SIE EINER DER FOLGENDEN BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, ERWERBEN SIE DIESES PRODUKT NICHT.

1. LIZENZEINRÄUMUNG: Dieser Vertrag zwischen QueTek Consulting Corporation (im Folgenden "LIZENZGEBER" genannt) und Ihnen (im Folgenden "LIZENZNEHMER" genannt) gewährt Ihnen das nicht ausschließliche Recht, File Scavenger (im Folgenden "SOFTWARE" genannt) zu benutzen. Abhängig von der Lizenz, die Sie erworben haben, sind Ihre Rechte zur Benutzung der SOFTWARE wie folgt:

a) Wenn Sie eine Lizenz für den privaten Gebrauch erworben haben, sind Sie berechtigt, die SOFTWARE auf einem einzelnen Windows® 2000-, Windows® Server 2003-, Windows® XP-, Windows® Server 2008-, Windows® Server 2012 , Windows® Vista-, Windows® 7- oder Windows® 8-Computer zu benutzen. Sie können diese Lizenz auf einen zweiten Computer übertragen, vorausgesetzt, i) die SOFTWARE wird vollständig vom ursprünglichen Computer entfernt und ii) Sie beabsichtigen nicht, die SOFTWARE weiter auf dem ursprünglichen Computer zu verwenden. Das Recht, eine Lizenz zu übertragen, beinhaltet keine Erlaubnis dafür, dass sich mehrere Computer eine Lizenz teilen.

b) Wenn Sie eine Lizenz für die berufliche Nutzung erworben haben und Ihr Name als Lizenznehmer registriert worden ist, sind Sie berechtigt, File Scavenger auf beliebigen Computern zu benutzen. Sie können die Lizenz auf einen anderen Lizenznehmer übertragen, vorausgesetzt, Sie beabsichtigen, die SOFTWARE wegen einer dauerhaften Änderung der Arbeitsaufgaben oder ähnlicher Umstände nicht weiter zu benutzen. Das Recht, eine Lizenz zu übertragen, beinhaltet keine Erlaubnis dafür, dass sich mehrere Benutzer eine Lizenz teilen.

2. EIGENTUM AN DER SOFTWARE: Sie sind berechtigt, eine Kopie der SOFTWARE zu benutzen. Der LIZENZGEBER behält alle Rechte, Titel und Eigentum an der SOFTWARE.

3. EINSCHRÄNKUNGEN DER BENUTZUNG: Sie sind nicht berechtigt, diese SOFTWARE ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des LIZENZGEBERS zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder von ihr abgeleitete Werke herzustellen.

4. BESCHRÄNKTE GARANTIE: Der LIZENZNEHMER stimmt zu, die SOFTWARE auf eigene Gefahr des LIZENZNEHMERS zu benutzen. Im größtmöglichen durch anwendbares Recht und Bestimmungen gestatteten Umfang lehnt der LIZENZGEBER jede Gewährleistung dafür ab, dass die SOFTWARE die Anforderungen des LIZENZNEHMERS erfüllt oder dass die SOFTWARE frei von Fehlern ist.

5. KEINE HAFTUNG FÜR UNVERSEHRTHEIT DER DATEN: Der LIZENZGEBER lehnt jede Gewährleistung dafür ab, dass bei jeglichen durch die SOFTWARE wiederhergestellten Dateien der ursprüngliche Inhalt erhalten bleibt. Der LIZENZNEHMER ist verpflichtet, auf andere Art und Weise sicherzustellen, dass der Inhalt jeglicher wiederhergestellter Dateien unversehrt und für die Zwecke des LIZENZNEHMERS verwendbar ist.

6. KEINE GARANTIE FÜR ZUKÜNFTIGE UPDATES: Der LIZENZGEBER lehnt jede Gewährleistung dafür ab, dass die SOFTWARE unter zukünftigen Versionen des Betriebssystems, unter dem die SOFTWARE arbeitet, weiter funktioniert und unterstützt wird.

7. TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG: Der LIZENZNEHMER hat innerhalb von 90 Tagen ab dem Kaufdatum Anspruch auf technische Unterstützung über E-Mail. Ausgenommen sind Lizenznehmer der Version für die berufliche Nutzung, die für 1 Jahr technische Unterstützung erhalten. Unter normalen Umständen erhält der LIZENZNEHMER innerhalb von zwei Arbeitstagen eine Antwort.

UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERNEHMEN DER LIZENZGEBER ODER SEINE ANGESTELLTEN, VERTRETER, LIEFERANTEN ODER AUFTRAGNEHMER HAFTUNG FÜR JEGLICHE ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, SPEZIELLE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER BENUTZUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN. DIESE BEINHALTEN, SIND ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, VERLUST DER BENUTZBARKEIT, VERLUST VON DATEN, ENTGANGENEN GEWINN, VERLUST VON GESCHÄFTLICHEN GELEGENHEITEN, VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON EIGENTUM, VERLETZUNGEN JEGLICHER PERSONEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN UNTERRICHTET WORDEN IST. DIE OBIGEN BESCHRÄNKUNGEN KÖNNEN DURCH GESETZLICHE VORSCHRIFTEN, DIE SOLCHE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN NICHT ERLAUBEN, AUßER KRAFT GESETZT WERDEN.

ANERKENNTNIS

Ich, der LIZENZNEHMER, erkenne an, dass ich die obige Vereinbarung gelesen habe und den Bestimmungen der Vereinbarung zustimme. Ich stimme außerdem zu, dass diese Vereinbarung alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, die zwischen mir und dem LIZENZGEBER bezüglich der SOFTWARE existieren können, ersetzt.